»Weißt Du
noch, damals?«
So erinnert man sich sein ganzes Leben lang. Entweder hat man es selbst erlebt oder man kennt etwas von Erzählungen. Oder man fragt sich: »Wie war das wohl, damals?«.
Auf diese Fragen wollen die Saarlouiser Hefte in anschaulicher Weise eine Antwort geben. Hier wird die Geschichte von Saarlouis und näherer Umgebung erzählt, untermauert mit schönen Fotos. Denn wer
will immer nur Text lesen. Es sind die alten Bilder, die uns alle sehr interessieren. So, wie man gerne mal wieder die alten Fotoalben hervor holt.
Die Saarlouiser Hefte werden vier Mal im Jahr erscheinen; zusätzlich wird es ein Sonderheft geben. Die Sonderhefte werden umfangreicher sein und sich immer nur mit einer einzigen Geschichte
beschäftigen. Aber es wird bei komplexeren Themen oft auch Fortsetzungen geben. Die Saarlouiser Hefte werden für den Einen oder Anderen auch als Sammelobjekt interessant werden.
Die wahre Arbeit, die hinter der Erforschung der Geschichte und das Zusammenführen in ein Buch, oder wie hier in eine Zeitschrift, steht, ist nicht zu bezahlen. Man braucht dazu schon eine große Menge Enthusiasmus, so wie bei vielen Dingen. Aber es lohnt sich. Ich würde mich freuen, wenn ich Sie mit den Saarlouiser Heften bewegen könnte, unausgesprochene Fragen beantworten oder Ihnen einfach nur ein »toll« entlocken können.
In den letzten Jahren, ja vielleicht sogar Jahrzehnten, hat sich die Einstellung der Menschen gegenüber der »alten
Geschichte« sehr verändert. Man interessiert sich viel mehr dafür, was oder wie es früher einmal war. Heute würde man vielleicht manche Bausünden aus den 1970er und 1980er Jahren nicht mehr machen.
Es wäre vielmehr wichtiger, alte Bausubstanz zu erhalten.
Und es wurde auch schon eine große Menge an alten Fotos oder Unterlagen weggeworfen, weil man sie nicht beachtet hat oder weil einfach der Focus nicht darauf lag. Ich bin ständig daran interessiert,
diese alten Fotos, Unterlagen, aber auch Geschichten zu bekommen. Nur so kann die Vergangenheit weiterleben. Vielleicht werden auch mal Ihre Geschichten oder Ihre Fotos in den Saarlouiser Heften zu
finden sein. Denn die Saarlouiser Hefte verstehen sich als »offene« Publiktion, in der nicht nur ich als heimatkundlich-historischer Autor meine Arbeiten veröffentliche, sondern auch andere Autoren
zu Wort kommen können.
Ihr Volker Felten
Die Saarlouiser Hefte gibt es - neben dem Ladenpreis - im preisreduzierten
Dauer-Abonnement. Enthalten sind je nach Laufzeit 1 bis 4 Normalausgaben sowie ein Sonderheft pro Jahr:
ABO-4/1
4 Normalausgaben/1 Sonderheft
ab dem I. Quartal eines Jahres
inklusive Versand* 35,80 €
*Die Preise verstehen sich inklusive Postversand innerhalb Deutschlands.
Erscheinungszyklus:
März/Juni/September/Dezember
Felten – Grafikdesign & Verlag
Amselweg 7
66740 Saarlouis
06831-9665978
0176-43997600
geschichte@saarlouis.biz
Lesung mit Michael Mansion
Der Autor
Michael Mansion wurde in Weißenfels (Thüringen) geboren.
Nach der Übersiedelung nach Dresden entkam die Familie dem Inferno des alliierten Luftangriffes und gelangte auf die damals übliche abenteuerliche Weise ins Saarland. Die anlässlich aktueller Jahrgangstreffen gelegentlich verherrlichte Schulzeit war ein ziemliches Grauen. Ihm zu entgehen, mündete in einen zahntechnischen Lehrbetrieb mit der Folge einer insgesamt vierundzwanzigjährigen Tätigkeit in diesem Handwerk. Mit sehr viel Glück gab es einen beruflichen Wechsel in die Kulturszene. Schreibend bleibt als spürbare Restsubstanz ehemals kabarettistischer Tätigkeit (Ensemble „Die Filzläuse“ und Soloprogramme) ein gelegentlich sarkastischer Blick auf Alltag, Umwelt und den sog. Zeitgeist.
Michael Mansion lebt zur Zeit in der Gemeinde Wallerfangen im Saarland
Neuerscheinung im Dillinger Kelkel-Verlag
Seit fünf Jahren verlegt ein kleiner, aber sehr engagierter Dillinger Buchverlag Werke von saarländischen Autorinnen und Autoren unter dem Firmenmotto „Das Saarland ist unsere Leidenschaft“.
Die neueste Veröffentlichung des Kelkel-Verlags, Dillingen ist mit dem Autor MICHAEL MANSION entstanden und heißt „Zur Verteidigung des Ressentiments – und andere Bösartigkeiten“
Ein Buch mit 22 Glossen, Essays und Satiren zum Schmunzeln, Lachen und Mitdenken:
Wer immer sich die Frage nach Ressentiments stellt, wird sicher auch eine ganze Menge davon bei sich selbst orten können.
Der Autor hat Ressentiments gegenüber lustfeindlichen Frauen ebenso, wie gegenüber Fondue-Abenden, Bürokratie, sinnloser Verkomplizierung im technischen Bereich, Aufrüstung der NATO, Lobbygruppen innerhalb der EU-Institutionen und der skandalösen Intransparenz, mit der wesentliche Fragen (siehe TTIP) hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, und gegenüber Leuten, die klassische Musik nicht mögen...
Die Umschlaggestaltung des Buches besorgte die Schwalbacher Künstlerin Lioba Amann.
Der Band wurde im Rahmen der Leipziger Buchmesse 2016 bundesweit der Öffentlichkeit vorgestellt und kommt nun zu KOMMkultur:
Am 18. März um 20 Uhr liest MICHAEL MANSION bei uns aus seinem Buch. Im Anschluss an die Lesung, die mit einem Büchertisch des Verlags begleitet wird, ist Gelegenheit zum Gespräch mit dem Autor, der auch gerne das Buch signieren wird.
Freitag, 15. April - 20 Uhr im kl. Saal von KOMMkultur im Luxemburger Ring 8 in Saarlouis.
Reservierung empfohlen: kultur@sbs-ev. de oder 06831-125845
Michael Mansion – Zur Verteidigung des Ressentiments und andere Bösartigkeiten
Hardcover, 215 Seiten, 19,95 €
ISBN 978-3-942767187
www.Kelkel-Verlag.de
Saarlouis, zum Zweiten
Werte Frau Bastong,
der Grundtenor Ihres Kommentares zu meiner „Expertise“ ignoriert völlig das berechtigte Interesse der Wallerfanger.
Bei Ihrem Engagement zur Schonung der Saarlouiser Finanzen unterstelle ich mal, daß Sie Saarlouiserin sind. Das ist zunächst einmal keine Schande, aber da komme ich später drauf zurück.
Leider sind Sie im Irrtum, was die Richtigkeit des Adressaten anbelangt. Beim letzten Anschluß des Saarlandes an das Reich wurden bilaterale Staatsverträge geschlossen über die Übernahme von zukünftigen und vergangenen Rechten und Pflichten. Dazu gehört natürlich auch die Verantwortung für die Untaten des vorherigen und nun abgelösten Regimes.
Heißt also, der Bund, vertreten durch das Land, vertreten durch die Stadt hat den schwarzen Peter, der Letzte in der Kette und den beissen nunmal die Hunde, also Saarlouis.
Also wir strapazieren keineswegs deutsch/französische Befindlichkeiten.
Die Sache mit den knapp 6 Milliarden hat schon seine Richtigkeit, allerdings bei einer Verzinsung mit 3 %. Bei einer Verzinsung mit 1 % kommt ein Betrag von € 8.624.173,04 rum. Durchaus innerhalb der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ohne den sofortigen Ruin zu befürchten.
Es wäre natürlich auch eine Solidarabgabe der Saarlouiser denkbar. Bei 40.000 Einwohner ( oder sind´s weniger) kommt dann pro Person eine Einmalzahlung von € 215,--. Ist doch zu schaffen, oder?
Welche Verzinsung nun gewählt wird, ist eine politische Entscheidung. Ich habe allerdings meine Befürchtung, ob der rote wallerfanger Bürgermeister seinem roten Amtskollegen in Saalouis entsprechend an die Federn will. Er könnte ihm natürlich auch Ratenzahlung anbieten.
Der Vorschlag: n´en parlons plus, also das geht schon mal gar nicht. Ist aber typisch für jemanden, der sich klammheimlich aus der Verantwortung schleichen will.
Erinnert an den Ehemann, der seine Frau 20 Jahre lang betrügt und nachdem seine Schande offenbar wird, generös und ebenso nonchalent sagt, sprechen wir einfach nicht mehr darüber. Sowas ist unmoralisch.
194 Haushalte wurden in Wallerfangen zwangsweise umgesiedelt. Als Interimslösung zur Wiedergutmachung könnte ich mir vorstellen. dass jährlich ein Fest zur Erinnerung an die Vertreibung aus dem Paradies auf der Vaubaninsel stattfindet, bei dem 194 wallerfanger Bürger mit ihren Familien von der Stadt bewirtet werden. Natürlich ohne Saarlouiser.
Der letzte wallerfanger Bürgermeister, Andreas Blau, war erster Bürgermeister von Saarlouis. Insofern gehört der jeweilige wallerfanger Bürgermeister zum Fest.
Die jetzige Weigerung der Saarlouiser, sich ihrer Verantwortung zu stellen, hat, wie auch manche Entscheidungen des saarlouiser Stadtrates, sicher mit seine Begründung in dem nicht immer gesetzeskonformen Verhalten der Vorväter.
Alle Saarlouiser haben Migrationshintergrund.
Abgesehen von den redlichen und tapferen umgesiedelten Wallerfanger, wer hat denn am Anfang Saarlouis besiedelt? Das waren die damaligen Handwerker und die Soldaten. Woher wurden die Soldaten rekrutiert? Das waren vielfach einsitzende Kleinkriminelle, denen Ablass Ihrer Sünden für den Dienst bei der Fahne gewährt wurde.
Aber seien wir großmütig. N´en parlons plus.
Herzlichst Ihr Rolf Demmerle am 7. Nov. 2013
Kommentar von SZ-Saarlouis Redakteurin Nicole Bastong auf der Facebookseite der SZ vom 04.11.13:
Saarbrücker Zeitung vom 28.10.13
Das Völkerrecht und die geklauten Steine von Wallerfangen
Ein Exposé von Rolf Demmerle, Wallerfangen, März 2013
Teil 1
Grundlage der Untersuchung
Im Jahr 1290 erhielt die Siedlung Walderfingen von Herzog Friedrich III von Lothringen den Freiheitsbrief, sprich Stadtrechte. Friedrich III war der Souverän des eigenständischen Staates Lothringen. Dies ist wichtig für nachfolgende Betrachtungen.
Aus der Logik dieser Stadterhebung folgten Investitionen der Bürgerschaft in die Verteidigung (Stadtmauer) Hafen, Gerichtsgebäude und Verwaltung, Brücken und Straßen. Gleichlaufend gab es kirchliche Investitionen in Kirche und Kloster.
Den Höhepunkt der Entwicklung erreichte die Stadt Walderfingen im Jahr 1581 durch Erhebung zum Hauptort der deutschen Ballei Lothringens durch den Herzog Karl III von Lothringen. Dies bedingte u.a. auch den Bau und Sitz des Assisengerichtes.
In privater Hand der freien Zunftmitglieder und Handwerker befanden sich 1680 zusätzlich zu den Gebäuden im Stadteigentum etwa 80 Häuser und Werkstätten.
Frankreich besetzte unter dem König Ludwig dem 14. von 1670 bis 1697 Lothringen. Er hatte damit die Macht, war allerdings völkerrechtlich nicht legitimiert. Nach einschlägiger Rechtsliteratur und der einhelligen Meinung von Völkerrechtler ist eine Besetzung nie legitimiert, sondern immer völkerrechtswidrig. Verbunden damit sind alle Handlungen des Besetzers rechtswidrig und bei Wiedererlangung des ordnungsgemäßen, besatzungsfreien, Zustandes anfecht- und revidierbar.
Beispiele hierfür gibt es in der Geschichte zur Genüge. Erlangung der Selbstständigkeit etlicher der früheren Unionsstaaten der Sowjetunion, Besetzungen des letzten Weltkrieges, des 1. Weltkrieges, des Krieges 1870. Rückgabe von Kolonien.
Die bloße Andauer der Rechtswidrigkeit hat keine salvatorische Auswirkung auf den Rechtsbruch. Die normative Kraft des Faktischen existiert im Völkerrecht nicht. Allenfalls in geringem Umfang im Privatrecht. (Wegerecht usw.)
Auf Anordnung eines Souveräns eines fremden Staates, nämlich Frankreichs Ludwigs des 14. zerstörte der französische Festungsbauer Vauban im Jahr 1680 die Stadt Walderfingen, die nach wie vor im Besitz des Staates Lothringen war. Die bei der Zerstörung anfallenden Mauersteine aus Sandstein wurden nach Saarlouis verbracht und bei dem Aufbau der Stadtfestung verwendet.
Dies alles ist unstrittig und durch Dokumente belegbar.
Es bleibt also festzuhalten, dass damit das Völkerrecht eklatant verletzt wurde. Eine Einigung, oder gar eine Entschädigung durch bilaterale Verträge ist nie geschehen.
Dass in der Folgezeit, bis heute 333 Jahre, dies nie gerügt wurde, ist ohne Belang, da Verstöße gegen das Völkerrecht nicht verjähren.
Legitimation von Ansprüchen
1. Anspruchseigner
Die Gemeinde Wallerfangen ist ohne Zweifel die Rechtsnachfolgerin der Stadt Walderfingen. Mithin zu Restitionsansprüchen legitimiert.
Diese Restitionsansprüche können vorwiegend ideelle Werte umfassen, wie die Nichtausübung der Stadtrechte in den folgenden Jahrhunderten, die Jagd- und Fischereirechte, die Wegerechte usw. ( Ist gesondert zu untersuchen) oder aber vordringlich Sach – und materielle Werte. Dazu zählt Landeigentum.
Bei der Zerstörung Walderfingen wurden große Teile von stadteigenen Ländereien und Wälder schlicht rechtswidrig enteignet und u.a. Siersburg, Bouzonville, Wadgassen und zum überwiegenden Teil Saarlouis zugeschlagen.
Eine quantitative Untersuchung hierüber wäre interessant und ein erfolgreiches Restitionsbegehr könnte Flächenprobleme der Kerngemeinde nachhaltig lösen.
Die ist jedoch nicht Gegenstand dieser Untersuchung.
Die Nachfolgelegitimation Wallerfangens als Anspruchseigners ist somit gegeben.
Nach vorhergehendem sind also Restitutionsbegehren legitim und berechtigt.
2. Anspruchsgegner
Die Rechtsnachfolge des Eigentums an dem Gebiet der späteren Stadt Saarlouis liegt zweifelsfrei bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Stadt Saarlouis.
Unterstellt, dass der französische Staat vor 1680 rechtmäßiger Eigentümer des Gebietes von Saarlouis war, so sind die in der Folge geschehenden Besetzungen durch Preußen, Bayern und des 3. Reiches unerheblich. Die Rechtswirksamkeit der Nachfolge auf die BRD wurde durch die bilateralen Verträge anlässlich der Wiedervereinigung des Saarlandes mit der BRD manifestiert und erhielten Gültigkeit.
Dies hatte zwar salvatorische Bedeutung im Verhältnis Frankreich und Deutschland in dem Sinne, daß alle wechselseitige Ansprüche in Bezug auf das Saarland damit untergegangen sind.
Nicht jedoch das völkerrechtswidrige Verhalten Frankreichs gegenüber dem Staat Lothringen.
Salvatorische bilaterale Verträge haben zwischen Frankreich und Lothringen nie stattgefunden.
Als Inhaber eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Gutes ist also die Stadt Saarlouis der legitime Anspruchsgegner.
3. Anspruchsgegenstand
Wallerfangen hat den Anspruch auf Rückgabe der zu Unrecht entfernten Steine. Daneben gibt es noch die Ansprüche des Bistums wegen der Zerstörung der Kirche und kirchlicher Einrichtungen. Hier ist es jedoch Sache der durchgängig existierenden Kirche event. Ansprüche geltend zu machen.
Anders ist es jedoch bei dem Privateigentum der Bürger der Stadt Walderfingen. Die Rechtsnachfolge ist kaum noch zu definieren. Es wird unterstellt dass die Gemeinde Wallerfangen im Rahmen einer Fürsorgepflicht als Sachwalterin hier Ansprüche rechtswirksam geltend machen kann.
Demnach ist Gegenstand dieser Untersuchung lediglich der Umfang der zerstörten baulichen Einrichtungen.
Eine gegenständliche Rückgabe der gestohlenen Steine ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Es würde bedeuten, dass die Steine tatsächlich verfügbar sind. Sie wurden jedoch verbaut und ein Abriss der Gebäude zur Wiedergewinnung ist aus Gründen der Schadensminderungspflicht und der Verhältnismäßigkeit nicht akzeptabel. Zum anderen ist wohl ein großer Teil der Steine durch den Rückbau der Festung Saarlouis nicht mehr vorhanden.
Es muss also an einen finanziellen Ausgleich gedacht werden. Ohne eine historische und ingenieurstechnische Recherche ist eine genaue volumetrische Mengenermittlung nicht zu führen. Um jedoch eine vorläufige Dimension zur Schadenshöhe zu bilden, geht der Verfasser nach gewissenhafter Prüfung von folgenden Voraussetzungen aus.
Stadmauer 1800 m Länge, Fußbreite 4 m, Höhe 5 m = 36.000 m3
Torhäuser mit Nebengebäude = 100 m3
Verwaltung, Siechenhaus, Gerichtsgebäude, Stallungen, Bad und Waschhaus = 1.000 m3
Pflaster der Verkehrsflächen (waren auch weg) = 500 m3
Sonstige Befestigungen, Brücken usw. = 1.000 m3
Total = 38.600 m3
Hiervon muß ein Abschlag von 30 % vorgenommen werden wegen Füllsteinen und Mörtel 11.580 m3. Verbleibt ein in Betracht zu ziehender Rest von 27.020 m3
Dies betrifft wohlverstanden, nur das Eigentum der Stadt Walderfingen.
Würde hingegen noch das Eigentum der Bürger mit 80 Häusern dazu kommen,
so könnten, vorsichtig geschätzt pro Haus nochmals rund 100 m3 ( Die Wand-
stärke betrug damals immer ca. 50 cm) Bereinigt um Mörtel und Füllsteine
pro Haus 56 m3 x 80 4.480 m3
Der Restitionsanspruch in Bezug auf die Mauersteine beträgt demnach 31.500 m3
Rechengrundlage für natürliche Steine sind jedoch die Gewichte.
Gemäß DIN 1055 , Lastannahmen für Bauten, ist für Mauerwerk aus Sandstein
ein Faktor von 2700 kg/m3 anzunehmen.
Das bedeutet 31.500 m3 x 2,7 = 85.050 to
4. Wertermittlung
Es ist zu betonen, dass nachfolgende Berechnung keinesfalls den Wert eines fertigen Gebäudes darstellt. Bei einem Haus sind die Kosten des Mauerwerkes nur eine Position unter vielen anderen. Es sind da die Kosten für Grundstück, Bauholz, Ziegel, Bodenbeläge, Öfen, Türen, Fenster usw. Um einen ersten Ansatzpunkt zu erhalten, beschränkt sich der Verfasser auf die Mauersteine.
Die Wertermittlung nach heutigen Preisen für eine to gerichteter Mauersteine aus Sandstein scheidet aus, Die Wertschöpfung in heutiger Zeit ist nicht vergleichbar durch total andere Strukturen in der Entlohnung, Sozial und Steuerabgaben, Maschinenarbeit und Grundstoffpreisen.
Es bleibt demnach nur, den Gestehungspreis für eine Tonne fertigen Mauerwerks im 17. Jahrhundert zu begründen.
Des fertigen Mauerwerks insofern, da es ja incl. dieser Lohnleistung der Stadt Walderfingen geraubt wurde.
Der Tageslohn lag in der Nähe des Existenzminimums, vergleichbar mit dem heutigen Tageseinkommen in sehr armen Drittländer. Es wird hier Lohn für Facharbeit in Höhe von € 1,50 pro Tag unterstellt unter Heranziehung der damaligen Vergleichspreise für Kleidung, Brot, Eier und Bier. Die tägliche Arbeitszeit betrug 12 Stunden. Im Sommer mehr, im Winter weniger, wegen der Lichtverhältnisse.
Zur Preisfindung müssen alle Arbeitsschritte aufgelistet werden bis hin zu einer To. Mauerwerk. Das begann in den Steinbrüchen am oberen Limberg mit der Gewinnung von Grundblöcken. Diese wurden aufgespalten und zu rechtwinkligen Mauersteinen gerichtet. Diese Arbeiten wurden immer in den Steinbrüchen geleistet, damit kein unnützes Gewicht zu Tal befördert werden musste. Für diese Arbeitsschritte fielen regelmäßig pro to mindestens an Lohnstunden an = 10 Std.
Steine auf Fuhrwerke aufladen, zu Tal an die Einbaustelle befördern und abladen: Mehr als 1,5 to waren talwärts nicht möglich. Incl. Zugtiere = 10 Std.
1 to Steine verarbeiten, incl. Mörtelzubereitung, Gerüstbauarbeiten, Putzarbeiten = 8 Std.
Zusammen also 28 Lohnstunden für 1 to. Bei 13 Cent pro Lohnstunde macht dies € 3,64 pro To. Hinzugerechnet muss noch der Substanzverlust im Steinbruch von ca. € o,o5 /to
Das ergibt nach den damaligen Kosten einen Wert pro To von € 3,69
Bei einer Mengenannahme von 85.050 to ergibt sich demnach ein damaliger Wert von € 313.834
Dieser Wert ist also der Bürgerschaft von Wallerfangen verloren gegangen, bzw. ebenfalls der Wertzuwachs. Um den heutigen Wert nach 333 Jahren zu ermitteln, sollte dieser Betrag moderat verzinst werden. Die Annahme eines Zinssatzes ist eine politische Entscheidung.
Zinssatz von 2 %, LZ von 333 Jahren ergibt eine Schuldsumme von € 229.380.866,46
Zinssatz von 3 %, LZ von 333 Jahren ergibt eine Schuldsumme von € 5.908.752.771,40
Zinssatz von 2,5 % LZ von 333 Jahren ergibt eine Schuldsumme von € 1.168.818.744,--
Angesichts der Höhe der Forderung empfiehlt der Verfasser, zunächst von der Stadt Saarlouis ein Schuldanerkenntnis nur dem Grunde nach einzuholen. Die Höhe kann hinterher diskutiert werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass angesichts der desolaten Kassenlage von Saarlouis die Forderung nicht realisiert werden kann. Es ist zu empfehlen, sich rechtzeitig Gedanken zur Eintragung von Hypotheken zu machen. Rathaus und großer Markt z.B. Hätte den Vorteil von Einnahmen von Parkgebühren und Mieten. Oder alle Landflächen zwischen Wallerfangen und dem Lisdorfer Berg. Wallerfangen hätte damit sofort ein Industriegebiet. Als letzte Massnahme sozusagen wird jedem Saarlouiser Bürger eine Zwangsabgabe auferlegt. Ein Schuldsoli, wie bei den Zyperner ein Banksoli gefordert wird. Bei einer Forderung mit den 3 % und den 40.000 Einwohner kommt dann pro Saarlouiser gerade mal der läppische Betrag von € 147.718 zusammen. Das sollte jedem Saarlouiser die Sache wert sein.
Die 1680 zwangsweise umgesiedelten Wallerfanger, bzw. deren Nachkommen werden natürlich hiervon ausgenommen. Die können ja nichts dafür.